Taufe

Die Taufe, das erste und grundlegende Sakrament, vermittelt etwas von dem Schutz und der Geborgenheit, nach der sich alle Menschen sehnen. Es ist biblischen Ursprungs, denn alle vier Evangelien erzählen davon, dass Jesus selbst im Jordan durch Johannes den Täufer getauft worden ist. Äußerlich bedeutet es, dass man in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird. Innerlich bedeutet es, dass ein Mensch nun fest zu Jesus Christus gehört. Diese Gemeinschaft mit Jesus ist unauflösbar und hat zum Beispiel auch dann Bestand, wenn eine Person kein Mitglied der Kirche mehr ist. Der Empfang der Taufe ist Voraussetzung für den Empfang aller anderen Sakramente.

Das Taufsakrament wird durch einen Priester oder Diakon gespendet; in Notfällen kann es auch von jedem anderen Menschen gespendet werden (Nottaufe). Handelt es sich um einen erwachsenen Täufling, wird er selbst nach seinem Glauben gefragt. Bei der Säuglingstaufe treffen die Eltern die Entscheidung und versprechen zugleich, ihr Kind christlich zu erziehen und im Glauben zu unterrichten. Aus diesem Grund sollte bei der Kindertaufe auch mindestens ein Elternteil katholisch sein.

Was Sie für Ihre Taufe wissen sollten

In der Propsteigemeinde Brilon finden die Taufen in der Propsteikirche zu regelmäßigen Terminen am zweiten und vierten Sonntag im Monat statt. In den Dörfern werden die Termine individuell festgelegt, falls möglich im Anschluss an die Sonntagsmesse. Die Terminvergabe erfolgt über das Propsteibüro, Tel. 02961 2348.

Die Anmeldung zur Taufe erfolgt über das Propsteibüro in Brilon, Tel. 02961 2348. Für die Anmeldung benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes sowie Name, Adressen und Konfession des/der Paten. Wenn der Pate nicht im Pastoralen Raum Brilon wohnt, wird ein Nachweis benötigt, dass er der katholischen Kirche angehört. Diese „Patenbescheinigung“ erhalten die Paten im Pfarramt der Pfarrei, in der sie leben.

Das Taufsakrament ist das Eingangstor zum Leben mit Christus! Um dies bewusst zu machen, setzt sich der Taufspender mit den Eltern in Verbindung und führt mit ihnen ein Taufgespräch im häuslichen Umfeld.

Die Tauffeier mitzugestalten ist möglich und auch erwünscht. Auch Geschwister des Täuflings können mitwirken und so einen Bezug zu ihrer eigenen Taufe bekommen. Zum Beispiel, indem sie Fürbitten oder ein kleines gemeinsames Gebet für den Täufling sprechen. Der Gestaltung sind jedoch auch Grenzen gesetzt.

Taufkleid und Taufkerze sind keine Pflicht, aber sie sind gleichzeitig wichtige Glaubenssymbole. Falls Sie kein Kleid kaufen möchten, können wir mit einem weißen Umhang weiterhelfen. Und wer keine geschmückte Taufkerze möchte, kann auch auf eine einfache Kerze zurückgreifen.

Im Propsteibüro können Sie Taufkerzen käuflich erwerben.

Da das Taufpatenamt ein bekenntnisgebundenes Amt ist, muss der Pate katholisch sein und sich auch in seiner Lebensgestaltung im Einklang mit der katholischen Kirche befinden. Darüber hinaus ist ein Mindestalter von 16 Jahren festgesetzt, von dem der Pfarrer aber im begründeten Einzelfall eine Ausnahme machen kann (z. B. wenn der Pate die übrigen Voraussetzungen erfüllt und aktives Mitglied der Gemeinde ist). Weil die Aufgabe des Taufpaten die religiöse Erziehung des Täuflings ist, sollte er die Sakramente der Firmung und der hl. Kommunion bereits empfangen haben. Ein noch nicht gefirmter Katholik kann als Taufpate zugelassen werden, wenn er den späteren Empfang der Firmung nicht ausschließt bzw. erwägt. Die Eltern des Täuflings können nicht gleichzeitig Taufpaten sein.

Was ist, wenn Taufpaten gewünscht sind, die die Voraussetzungen nicht erfüllen?
Bei fehlenden Voraussetzungen können sie das Amt nicht übernehmen. Dennoch steht es den Eltern natürlich frei, diese Personen mit einer besonderen Mitsorge für ihr Kind zu betrauen. Dies kann dadurch eine Würdigung erfahren, dass im Taufgespräch dieses Anliegen der Eltern angemessen besprochen und unterstützt wird und der Taufspender diese Personen bei der Tauffeier in besonderer Weise anspricht.

Was ist ein Taufzeuge und wer kann ein solcher sein?
Ein Taufzeuge ist kein Beweiszeuge wie z. B. ein Trauzeuge, der lediglich den Vorgang der Eheschließung bezeugen soll. Ein Taufzeuge soll dem Täufling gegenüber ein Zeugnis christlichen Lebens geben. Dies können auch Personen, die gültig getauft sind und einer nichtkatholischen christlichen Gemeinschaft, z. B. der ev.-luth. Gemeinde, angehören und nicht ausgetreten sind.
Da ein katholischer Täufling jedoch katholisch erzogen werden muss, kann der nichtkatholische Taufzeuge seine Aufgabe nur zusammen mit einem katholischen Paten erfüllen.

Können ausgetretene Christen Taufpaten oder Taufzeugen sein?
Zur religiösen Erziehung gehört auch, dem Täufling zu vermitteln, dass es gut ist, in der Gemeinschaft der Kirche zu sein. Ein aus der Kirche ausgetretener Katholik kann dies nicht leisten und daher nicht Taufpate werden.
Auch der nichtkatholische Taufzeuge, der ein Zeugnis christlichen Lebens gibt, zu dem auch die Kirchenmitgliedschaft gehört, muss seiner Kirche bzw. Gemeinschaft angehören.